§ 4 Abs 4 GGG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, unter welchen Voraussetzungen die Entrichtung der Gerichtsgebühren mittels Abbuchung und Einziehung möglich ist.
VwGH 12.10.2009, 2008/16/0177
§ 4 Abs 4 GGG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, unter welchen Voraussetzungen die Entrichtung der Gerichtsgebühren mittels Abbuchung und Einziehung möglich ist.
VwGH 12.10.2009, 2008/16/0177