§ 4 Abs 2 AnkAbgVO der Stadt Graz
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Ankündigungsabgabe zu befassen.
VwGH 13.10.2009, 2006/17/0046; VwGH 2006/17/0047
§ 4 Abs 2 AnkAbgVO der Stadt Graz
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Ankündigungsabgabe zu befassen.
VwGH 13.10.2009, 2006/17/0046; VwGH 2006/17/0047