Zusammenfassung: In seinem Beitrag widmet sich Moser der iR des Protokolls der Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008 behandelten Frage, ob im Falle des Vorliegens einer sog Doppelvertretung (bei Doppelfunktionen von Gesellschaftsorganen/Personenidentität der Organe) bei einem schriftlichen Anbot und konkludenter Annahme Gebührenschuld ausgelöst wird.