Der Beitrag informiert über die Entscheidung des EuGH in der Rs C-337/08 , X Holding, in der es um die Frage geht, ob die in den Niederlanden geltenden Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung, die nur auf jene Gesellschaften Anwendung finden, die ihren Sitz in den Niederlanden haben, gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstoßen. Es wird kurz auf die Urteilsbegründung näher eingegangen und auf einen dazu erschienenen, von Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr verfassten Beitrag in der SWI (Heft 4/2010, S. 163ff.) verwiesen.