§ 7 NÖ LAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, inwieweit der Umstand, dass der Haftende zurzeit über kein Vermögen verfügt oder arbeitslos ist, der Geltendmachung der Haftung für Abgabenschulden entgegenstehen kann.
VwGH 12.10.2009, 2009/16/0085