§ 2 Ausfuhrerstattungsgesetz; RL 91/628/EWG
Welche Auswirkungen hat es im Hinblick auf die Gewährung der Ausfuhrerstattung, wenn zwar ein Zuwiderhandeln gegen die RL 91/628/EWG vorliegt, aber keine Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Tiere im Zuge ihrer Beförderung festgestellt werden konnte?