§ 5 Abs 3 FLAG; § 26 Abs 2 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob für Kinder, deren ständiger Aufenthalt im Ausland ist, ein Anspruch auf Familienbeihilfe geltend gemacht werden kann. Das Höchstgericht äußerte sich dabei zu den Kriterien, anhand derer der ständige Aufenthalt zu beurteilen ist.