§ 9 FinStrG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zu den Folgen eines entschuldbaren und eines unentschuldbaren Rechtsirrtums iZm Finanzvergehen.
VwGH 21.9.2009, 2009/16/0111
§ 9 FinStrG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zu den Folgen eines entschuldbaren und eines unentschuldbaren Rechtsirrtums iZm Finanzvergehen.
VwGH 21.9.2009, 2009/16/0111