Art 11 Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zur Verpflichtung der zuständigen Finanzbehörde im Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung von Rückstandsausweisen.
VwGH 21.9.2009, 2009/16/0113