§ 16 Abs 3 UStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Abgabe als uneinbringlich zu qualifizieren ist. Reicht die Zweifelhaftigkeit an der Einbringung einer Forderung dazu aus, um eine Abgabe als uneinbringlich zu werten? Der VwGH äußerte sich ebenso dazu, welche Nachweise iZm der Uneinbringlichkeit von Abgaben wegen Zahlungsunfähigkeit zu erbringen sind.