§ 27 Abs 2 TabakStG; § 29 Abs 1 TabakStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob durch eine Verwendungsänderung von ins Steuergebiet verbrachten Zigarren der Abgabentatbestand des § 27 Abs 2 TabakStG erfüllt werden kann. Die Zigarren, die ursprünglich nicht für Gewerbezwecke ins Steuergebiet verbracht worden sind, wurden in der Folge dazu verwendet, die Funktion von Humidoren zu demonstrieren.