§ 23 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob Tätigkeiten, die einem Gewerbebetrieb ähnlich sind, auch vor der Wirksamkeit der LVO als Liebhaberei qualifiziert werden können.
VwGH 27.8.2008, 2006/15/0037; VwGH 30.1.1991, 90/13/0058