§ 162 Abs 1 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Empfängerbenennung iZm der steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen zu befassen. Wann hat die Abgabenbehörde in diesem Zusammenhang den Abzug zu versagen?
VwGH 28.5.2009, 2008/15/0046