§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, ob es für die Wiederaufnahme eines Verfahrens von Bedeutung ist, dass das bisherige Verfahren mittels endgültigem oder vorübergehendem Bescheid beendet wurde.
VwGH 28.5.2009, 2007/15/0299; VwGH 2007/15/0300