§ 236 BAO; § 240 Abs 3 BAO
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung ua dahingehend, ob eine Unbilligkeit nach § 236 BAO dadurch begründet werden kann, dass ein Erstattungsantrag gem § 240 Abs 3 BAO, der für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausreicht, unterlassen wird.
VwGH 4.3.2009, 2008/15/0270