§ 6 KommStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, ob es zulässig ist, einen Haftungspflichtigen als unmittelbaren Schuldner der Abgaben in Anspruch zu nehmen, wenn kein Haftungsbescheid in diesem Zusammenhang erlassen wurde.
VwGH 4.3.2009, 2007/15/0049