§ 2 Abs 3 UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Umsatzsteuerfragen iZm einer Gemeinde zu befassen und dabei zu klären, inwieweit einer Gemeinde bei der Bewirtschaftung einer Leichenaufbahrungshalle die Unternehmereigenschaft zukommen kann bzw ob die Aufbahrung von Leichen eine hoheitliche Tätigkeit darstellt.