§ 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob es zulässig ist, dass Leistungen iZm der Erhaltung, Verwaltung bzw dem Betrieb eines Hallenbads einer Wohnungseigentumsgemeinschaft den einzelnen Wohnungseigentümern zum ermäßigten Umsatzsteuersatz weiterverrechnet werden.