Zusammenfassung: Laudacher befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem Juli 2009, in der sich der Senat mit der Frage zu befassen hatte, ob die Kammerumlage 2 gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben (Niederlassungsfreiheit, Beihilfenverbot) verstößt. Darüber hinaus äußerte sich der Senat zur Verfassungsmäßigkeit der geltenden Umlagenregelung.