§ 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 3 LVO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend der Anwendungsbereich der LiebhabereiVO zu befassen. Der Gerichtshof hatte ua zu klären, ob im Falle eines neben einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geführten Bäderbetriebs, der einen Verlustbetrieb darstellt, der Tatbestand der Liebhaberei vorliegen kann.