Art 18 EG; Art 39 EG; Art 43 EG; Art 49 EG
Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine im deutschen Einkommensteuerrecht vorgesehene Bestimmung, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldgeldzahlungen als Sonderausgaben nur dann zulässt, wenn sich die jeweilige Schule in Deutschland befindet, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Mit einer kurzen Anmerkung der Verfasser.