§ 213 BAO; § 214 BAO; § 215 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung ua mit Fragen betreffend die Verrechnung eines sich aus Einkommensteuerveranlagungen ergebenden Abgabenguthabens mit der Konkursforderung in einem Schuldenregulierungsverfahren zu befassen. Haben die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang gegenüber den Verrechnungsregeln der BAO? Der VwGH äußerte sich in diesem Zusammenhang zur konkursrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung.