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Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

WirtschaftSWK 2009, W 94 Heft 22 v. 1.8.2009

SPG

Der VfGH hatte sich in mehreren Entscheidungen aus dem Juli 2009 mit Fragen zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) iZm mit der Speicherung von Handy- und Internetdaten zu befassen. Der Gerichtshof äußerte sich dabei ua zur Zulässigkeit der Speicherung von Kundendaten durch die Telekombetreiber.

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