SPG
Der VfGH hatte sich in mehreren Entscheidungen aus dem Juli 2009 mit Fragen zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) iZm mit der Speicherung von Handy- und Internetdaten zu befassen. Der Gerichtshof äußerte sich dabei ua zur Zulässigkeit der Speicherung von Kundendaten durch die Telekombetreiber.