§ 2 Abs 1 Z 10 BFG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die Geltung der sachlichen Gebührenbefreiung für durch Verträge für die ASFINAG aufgenommene Verbindlichkeiten, die an den Bund rückzahlbar sind.
VwGH 29.1.2009, 2007/16/0012; VwGH 2007/16/0013