§ 81 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend der Zustellbevollmächtigter einer Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit gegenüber der Abgabenbehörde iZm der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Personenvereinigung.