§ 22 Abs 1 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Umgehung bzw Minderung der Abgabeverpflichtung durch Missbrauch iSd § 22 BAO zu befassen. Wie ist bei der Abgabenerhebung bei Vorliegen eines Missbrauchs dieser Art vorzugehen?
VwGH 28.10.2008, 2004/15/0020; VwGH 2004/15/0021