§ 8 Abs 3 Z 1 KStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit bei Ausschüttungen auf Genussrechte, die zu einer Gewinn- und Liquidationsgewinnbeteiligung des Abgabenpflichtigen berechtigen, eine Einkommensverwendung angenommen werden kann.
VwGH 1.10.2008, 2006/13/0031; VwGH 2006/13/0032