Zusammenfassung: Der BFH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die steuerliche Geltendmachung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung als Werbungskosten bei Einkünften aus der Vermietung eines Gebäudes. Mag. Renner führt den gegenständlichen Sachverhalt sowie die Rechtsansichten des deutschen BFH in an und beleuchtet anschließend die Rechtslage in Österreich betreffend Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen.