Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob im Falle einer Unterbringung in einer Wohngemeinschaft ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld geltend gemacht werden kann. Der UFS äußerte sich dazu, ob ein Bezug von Pflegegeld Auswirkungen auf den den Unterhaltsanspruch eines behinderten Kindes hat, ebenso wie er im gegenständlichen Fall einer Wohngemeinschaft zu beurteilen hatte, ob Heimerziehung oder Anstaltspflege nach § 6 FLAG vorlag.