§ 201 BAO
Worauf hat sich eine bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe zu erstrecken? Ist es ausreichend, wenn sie sich auf eine restliche Abgabenforderung, die nur einzelne Sachverhalte in Betracht zieht erstreckt?
VwGH 28.5.2008, 2008/15/0136; VwGH 2008/15/0137