§ 10 KStG
Der VwGH hatte zu klären, ob eine ausländische Minderheitsbeteiligung in einem Ausmaß von unter 25 % als reine Kapitalinvestition zu werten ist und damit mit einer Beteiligung iSd § 10 Abs 3 KStG verglichen werden kann.
VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064