§ 3 Abs 1 Z 14 EStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Vorsorgecheck eine Sachzuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 14 EStG oder eine Bargeldzuwendung darstellt. Ebenso hatte er zu klären, ob diese Frage anders zu beurteilen ist für den Fall, dass der Versicherungsnehmer (wenigstens für den Zeitraum, indem das Dienstverhältnis besteht) zugleich Arbeitgeber ist.