§ 3 NÖ Hundeabgabegesetz 1979
Der VwGH hat entschieden, dass die Zwecks Bevorratung in einem Haus vorgenommene Lagerung von zahntechnischen Materialien nach den Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes kein Rechtfertigungsgrund für einen Wachhundeeinsatz sein kann.
VwGH 27.5.2008, 2006/17/0137