§ 9 BAO
Der VwGH legte fest, dass eine Haftung eines Haftungspflichtigen nicht nur bis zu dem Betrag seiner gegenwärtigen Einkünfte und seines gegenwärtigen Vermögens geltend gemacht werden kann.
VwGH 28.5.2008, 2006/15/0007
§ 9 BAO
Der VwGH legte fest, dass eine Haftung eines Haftungspflichtigen nicht nur bis zu dem Betrag seiner gegenwärtigen Einkünfte und seines gegenwärtigen Vermögens geltend gemacht werden kann.
VwGH 28.5.2008, 2006/15/0007