§ 20 Abs 1 Z 2 lit. a EStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die in Schulungen für neurolinguistisches Programmieren vermittelten Kenntnisse und erlernten Fähigkeiten auch für die Lebensführung im Privatbereich Relevanz haben können.
VwGH 28.5.2008, 2006/15/0237