§ 250 Abs 1 lit. c BAO
Der VwGH äußerte sich dazu, welchen Erfordenissen ein Berufungsantrag entsprechen muss, sodass sie Berufungsbehörde erkennen kann, welche Unrichtigkeit der Berufende dem Bescheid zuzuschreiben gedenkt.
VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025