§ 1 Z 3 NoVAG
Der VwGH führt aus, dass der Auffangtatbestand des § 1 Z 3 NoVAG idF BGBl. I 122/1999 dazu vorgesehen wurde, um jene Fahrzeuge, die nur deshalb im Ausland zugelassen werden, um der NoVA zu entgehen, aber gleichzeitig dauerhaft im Inland eingesetzt werden, ebenso der NoVA zu unterwerfen.