§ 138 BAO
Der VwGH hat entschieden, dass eine Glaubhaftmachung in jenen Einzelfällen ausreicht, in denen der Beweis nicht zugemutet werden kann. Gegenstand der Glaubhaftmachung, für die die Regeln der freien Beweisführung gelten, ist der Wahrscheinlichkeitsnachweis.
VwGH 28.5.2008, 2006/15/0125