Zusammenfassung: Der Beitrag stellt eine Stellungnahme der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zur Frage, ob die Hinzurechnungsregel des § 25 Abs 2 Z 1 GSVG auf den Freibetrag für investierte Gewinne anzuwenden ist, dar.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 2 GSVG