Der Beitrag informiert kurz über eine Entscheidung des VwGH, in welcher sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzte, ob auch eine "unentgeltliche" oder zu einem symbolischen Betrag erfolgende Übertragung als entgeltlicher Vorgang zu werten ist.
VwGH 9.7.2008, 2005/13/0045