Zusammenfassung: Übernimmt der Sicherungsgeber gegen Erhalt einer Prämie das Risiko für den Eintritt eines bestimmten Kreditereignisses zwischen den Vertragsparteien bezüglich eines bestimmten Adressaten, so wird dies als credit default swap bezeichnet. Festgemacht wird der Eintritt des Kreditereignisses an einem Referenzwert. Tritt nun das Kreditausfallsrisiko ein, so ist der Sicherungsgeber verpflichtet an den Sicherungsnehmer eine Ausgleichszahlung zu leisten. Grundsätzlich werden solche Kreditderivate von Banken abgeschlossen, aber auch Nicht-Banken nützen sie. Wie die bilanzsteuerliche Behandlung eines credit default swap bei Nicht-Banken zu erfolgen hat, wird in dem vorliegenden Beitrag beleuchtet.