§ 295a BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich ergibt, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Ist § 295a BAO heranzuziehen?
VwGH 20.2.2008, 2007/15/0259
§ 295a BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich ergibt, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Ist § 295a BAO heranzuziehen?
VwGH 20.2.2008, 2007/15/0259