§ 78 Abs 1 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einbehaltung der Lohnsteuer auch auf Zahlungen erstreckt, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden. Wie sieht es mit der Haftung des Arbeitgebers für derartige Abgaben aus?