§ 16 Abs 1 UStG
Der VwGH hatte sich den Konsequenzen einer Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz zu befassen. Wie sind die Berichtigungen vorzunehmen? Wirkt die Berichtigung ex nunc oder ex tunc?
VwGH 20.2.2008, 2005/15/0153