Zusammenfassung: Rechnungen müssen für einen Vorsteuerabzug nach § 11 Abs 1 Z 1 UStG die Namen und Anschriften des liefernden bzw. leistenden Unternehmers enthalten. Welche Konsequenzen zieht es jedoch nach sich, wenn der Name oder/und die Anschrift falsch sind?
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG