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Aktuelle Kurzinformationen - Umsatzsteuer - Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Anschrift

KurzinfoSWK 2008, K 11 Heft 20 und 21 v. 15.7.2008

Zusammenfassung: Rechnungen müssen für einen Vorsteuerabzug nach § 11 Abs 1 Z 1 UStG die Namen und Anschriften des liefernden bzw. leistenden Unternehmers enthalten. Welche Konsequenzen zieht es jedoch nach sich, wenn der Name oder/und die Anschrift falsch sind?

Rechtsgrundlagen: § 12 UStG

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