§ 209 BAO
Der VwgH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer Unterbrechungshandlung oder einer bloßen Ankündigung einer Amtshandlung mit Unterbrechungswirkung Stellung.
VwGH 24.4.2007, 2007/17/0029
§ 209 BAO
Der VwgH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer Unterbrechungshandlung oder einer bloßen Ankündigung einer Amtshandlung mit Unterbrechungswirkung Stellung.
VwGH 24.4.2007, 2007/17/0029