§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Das in einem Räumungsvergleich ohne Festlegung eines Endtermins bedungene Benützungsentgelt ist auf Grundlage des zehnfachen Werts der Jahresleistung zu bemessen.
VwGH 19.4.2007, 2007/16/0006
§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Das in einem Räumungsvergleich ohne Festlegung eines Endtermins bedungene Benützungsentgelt ist auf Grundlage des zehnfachen Werts der Jahresleistung zu bemessen.
VwGH 19.4.2007, 2007/16/0006