§ 6 EStG 1988
Erst im Zeitpunkt der Übertragung der faktischen Verfügungsmacht kann der Gewinn bezüglich Bauleistungen realisiert werden.
VwGH 06.07.2006, 2003/15/0123
§ 6 EStG 1988
Erst im Zeitpunkt der Übertragung der faktischen Verfügungsmacht kann der Gewinn bezüglich Bauleistungen realisiert werden.
VwGH 06.07.2006, 2003/15/0123