Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Auslegung des § 120 BAO auseinander und prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Begründung eines Zweitwohnsitzes in Österreich die in § 120 BAO normierte Anmeldepflicht auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 120 Abs 1 BAO