Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die Eckpunkte des URÄG 2008, das dzt noch in Entwurfsform vorliegt und die Umsetzung der Abschlussprüfungs- wie auch der Änderungs-Richtlinie vorsieht und in diesem Sinn auch weitreichende Neuerungen für den Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung enthält.
Rechtsgrundlagen: URÄG 2008; § 221 UGB; § 246 UGB; § 237 UGB; § 266 UGB; § 243a UGB; § 270 UGB; § 271 UGB